Viele Netzbetreiber und Auftraggeber verlangen für Arbeiten im Bereich ihrer Leitungen einen Qualifikationsnachweis nach DVGW-Hinweis GW 129 beziehungsweise VDE-AR-N 4224 (S 129). Fehlt er, kann sich der Beginn der Arbeiten verzögern oder ein Auftrag gar nicht erst zustande kommen.
Wird eine Leitung beschädigt, stellt sich schnell die Frage nach Sorgfalt und Haftung. Neben Reparaturkosten drohen Versorgungsausfälle und Gefahren für Beschäftigte und Anwohner.
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